Verwaltungsgerichtshof 2370/63

2370/63Verwaltungsgerichtshof15.06.1964

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2370/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1964
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1964:1963002370.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, soweit durch ihn die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. August 1963 abgewiesen wurde.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.