Verwaltungsgerichtshof 1586/63

1586/63Verwaltungsgerichtshof31.10.1963

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1586/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1963

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde derselben Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 26. März 1963, Zl. Wa- 949/2-1963/Re, zurückzuweisen.

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