Verwaltungsgerichtshof 1113/63

1113/63Verwaltungsgerichtshof04.02.1964

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1113/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.02.1964

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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