Verwaltungsgerichtshof 0920/63

0920/63Verwaltungsgerichtshof30.09.1963

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0920/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1963
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1963:1963000920.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Punkt 4 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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