Verwaltungsgerichtshof 0780/63

0780/63Verwaltungsgerichtshof21.11.1963

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0780/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1963

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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