Verwaltungsgerichtshof 0658/63

0658/63Verwaltungsgerichtshof27.11.1964

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verhältnis zu anderen Normen und Materien Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Einwendung der entschiedenen Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0658/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1964
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1964:1963000658.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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