Verwaltungsgerichtshof 0131/63

0131/63Verwaltungsgerichtshof20.03.1964

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0131/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1964

Spruch

Der angefochtene Bescheid vom 9. November 1962, Zl. VI - 2841/11/62, soweit er die Einkommensteuer 1960 betrifft, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.