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0063/63•Verwaltungsgerichtshof 0063/63
0063/63Verwaltungsgerichtshof04.07.1963
Wasserbauliche Herstellungen
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm "die Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 13. April 1962, Zl. Wa - 1561/1/1962, gemäß § 66 AVG 1950 abgewiesen wurde", wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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