Verwaltungsgerichtshof 0061/63

0061/63Verwaltungsgerichtshof13.04.1964

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0061/63

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1964
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1964:1963000061.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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