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1613/62•Verwaltungsgerichtshof 1613/62
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsidenten Dr. Borotha, und die Hofräte Dr. Hrdlitzka, Dr. Striebl, Dr. Schmelz und Dr. Rath als Richter, im Beisein des Schriftführers, prov. Magistratskommissärs Dr. Klein, über die Beschwerde der EL in W, gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 19. Juni 1962, Zl. 158.026 IV 22 BA 62, betreffend die Auferlegung von Kommissionsgebühren und Barauslagen aus Anlaß der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage, zu Recht erkennt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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