Verwaltungsgerichtshof 1264/62

1264/62Verwaltungsgerichtshof20.06.1963

Regest

Wasserbauten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1264/62

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1963
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1963:1962001264.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Enteignung der Parzelle Nr. nn1, Katastralgemeinde S, ausgesprochen und hiefür eine Entschädigung festgesetzt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.