Verwaltungsgerichtshof 0812/62

0812/62Verwaltungsgerichtshof12.06.1964

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0812/62

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1964

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes augehoben.

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