Verwaltungsgerichtshof 0152/62

0152/62Verwaltungsgerichtshof04.07.1963

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0152/62

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1963

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird soweit eine Verwaltungsstrafe wegen Übertretung nach § 17 Abs. 1 StVO verhängt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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