Verwaltungsgerichtshof 1338/61

1338/61Verwaltungsgerichtshof22.06.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1338/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm Abschnitt II des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides in seinem ersten Absatz aufrecht erhalten, Abschnitt VI P. 1 aufgehoben und die Beschwerdeführerin gleichzeitig zur Leistung einer Entschädigung von S 25.000,-- an JH verpflichtet worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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