Verwaltungsgerichtshof 0987/61

0987/61Verwaltungsgerichtshof05.03.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0987/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1962
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1962:1961000987.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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