Verwaltungsgerichtshof 0958/61

0958/61Verwaltungsgerichtshof05.04.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0958/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1962
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1962:1961000958.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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