Verwaltungsgerichtshof 0868/61

0868/61Verwaltungsgerichtshof14.02.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0868/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Beginn der Versicherungszuständigkeit der Landwirtschaftskrankenkasse für Steiermark für die im X Sägewerk K beschäftigten Dienstnehmer mit 1. April 1959 bzw. mit dem Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginnes festgesetzt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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