Verwaltungsgerichtshof 0741/61

0741/61Verwaltungsgerichtshof13.10.1961

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0741/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1961

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Einkommen- und Gewerbesteuer für 1956 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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