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0576/61•Verwaltungsgerichtshof 0576/61
1. ) Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird hinsichtlich des Abspruches des angefochtenen Bescheides über die Eigenjagdbefugnis der Ortsgemeinde F gemäß § 42 Abs. 1 VwGG 1952 abgewiesen und die diese Entscheidung ebenfalls bekämpfende Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG 1952 als unzulässig zurückgewiesen.
2. ) Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm entschieden wurde, daß das Jagdrecht der Ortsgemeinde F auf dem neu festgestellten Eigenjagdgebiet bereits mit Ablauf des 31. März 1961 selbständig verwertet werden darf, gemäß § 42 Abs. 2 lit. a VwGG 1952 aufgehoben.
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