Verwaltungsgerichtshof 0562/61

0562/61Verwaltungsgerichtshof26.06.1963

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0562/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1963

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm dem Berichtigungsantrag der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.