Verwaltungsgerichtshof 0539/61

0539/61Verwaltungsgerichtshof01.02.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0539/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Beschwerdeführerin Kostenbeiträge von S 292,-- und S 2.920,-- auferlegt worden sind, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen die Beschwerde im übrigen zurückzuweisen.

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