Verwaltungsgerichtshof 0388/61

0388/61Verwaltungsgerichtshof25.10.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0388/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben

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