Verwaltungsgerichtshof 0364/61

0364/61Verwaltungsgerichtshof30.11.1962

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Grenzgänger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0364/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1962
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1962:1961000364.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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