Verwaltungsgerichtshof 0026/61

0026/61Verwaltungsgerichtshof26.10.1961

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0026/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.10.1961

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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