Verwaltungsgerichtshof 1891/60

1891/60Verwaltungsgerichtshof16.11.1961

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1891/60

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1961

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Entscheidung über die Beistellung einer Netzhütte und über die Nachprüfung des bereits zuerkannten Entschädigungsbetrages vorbehalten wurde, infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde im übrigen zurückzuweisen.

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