Verwaltungsgerichtshof 1582/60

1582/60Verwaltungsgerichtshof17.04.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1582/60

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit diesem dem Beschwerdeführer Dr. FK eine Eintragungsgebühr in Höhe von S 3.589,50 zur Zahlung vorgeschrieben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde, soweit sie von den Beschwerdeführern J und EN erhoben wurde, zurückzuweisen.

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