Verwaltungsgerichtshof 1289/60

1289/60Verwaltungsgerichtshof06.04.1962

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1289/60

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1962

Spruch

Das Ansuchen des Beschwerdeführers um Bekanntgabe der Baulinie und der Höhenlage des Gehweges für die Liegenschaft Innsbruck, X-straße 51, auf Grund des Stadtregulierungs- und Erweiterungsplanes vom Jahre 1935 wird gemäß § 8 der Bauordnung für die Landeshauptstadt Innsbruck abgewiesen.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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