Verwaltungsgerichtshof 0390/60

0390/60Verwaltungsgerichtshof23.06.1960

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0390/60

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1960

Spruch

Der Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 2. Juli 1959, Zl. MDP 5017/1/58, betreffend Ruhegenuss, wird über die gegen ihn erhobene Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs.4 AVG 1950 dahin abgeändert, dass der Spruch statt "Ihrem Begehren kann nicht entsprochen werden" zu lauten hat: "Das Begehren wird wegen rechtskräftig entschiedener Sache gemäß § 68 Abs. 1 AVG 1950 zurückgewiesen."

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