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0349/60•Verwaltungsgerichtshof 0349/60
0349/60Verwaltungsgerichtshof13.06.1960
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Amtsbekannte Funktionäre Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Ende Vertretungsbefugnis
Die Beschwerde des V S in W gegen den Bescheid der Schiedskommission beim Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 15. Dezember 1959, Sch.Zl. I- 31.332, I-31.419, betreffend Kriegsopferversorgung, zurückzuweisen.
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