Verwaltungsgerichtshof 0021/60

0021/60Verwaltungsgerichtshof13.07.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0021/60

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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