Verwaltungsgerichtshof 2671/59

2671/59Verwaltungsgerichtshof28.03.1960

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2671/59

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1960

Spruch

Der Bescheid, der über die Anforderung eines Verspätungszuschlages abgesprochen hat, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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