Verwaltungsgerichtshof 2139/59

2139/59Verwaltungsgerichtshof06.06.1961

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2139/59

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1961

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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