Verwaltungsgerichtshof 1449/59

1449/59Verwaltungsgerichtshof20.06.1960

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1449/59

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1960

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als damit über die Vorschreibung einer Vergleichsgebühr gemäß § 33 Tarifpost 20 des Gebührengesetzes abgesprochen wurde.

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