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0195/59•Verwaltungsgerichtshof 0195/59
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsidenten Dr. Guggenbichler und die Räte Dr. Borotha, Dr. Schimetschek, Penzinger und Dr. Kadecka als Richter, im Beisein des Sektionsrates Dr. Heinzl als Schriftführer, über die Beschwerde der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten in Wien gegen den Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung im selbständigen Wirkungsbereich des Landes vom 11. Dezember 1958, Zl. M.D.R. 210/58, betreffend Ansprüche nach § 10 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes, zu Recht erkennt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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