Verwaltungsgerichtshof 2958/58

2958/58Verwaltungsgerichtshof08.04.1960

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2958/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1960

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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