Verwaltungsgerichtshof 2198/58

2198/58Verwaltungsgerichtshof08.07.1960

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2198/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1960

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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