Verwaltungsgerichtshof 2033/58

2033/58Verwaltungsgerichtshof29.01.1959

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2033/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1959

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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