Verwaltungsgerichtshof 1203/58

1203/58Verwaltungsgerichtshof11.06.1959

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1203/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1959

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.