Verwaltungsgerichtshof 1141/58

1141/58Verwaltungsgerichtshof28.02.1962

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1141/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

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