Verwaltungsgerichtshof 1021/58

1021/58Verwaltungsgerichtshof26.06.1958

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1021/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1958

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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