Verwaltungsgerichtshof 0535/58

0535/58Verwaltungsgerichtshof28.02.1962

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0535/58

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1962

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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