Verwaltungsgerichtshof 1735/57

1735/57Verwaltungsgerichtshof12.03.1959

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1735/57

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1959
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1959:1957001735.X01

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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