Verwaltungsgerichtshof 0230/57

0230/57Verwaltungsgerichtshof09.01.1959

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0230/57

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.01.1959

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Gewinnermittlung für die Jahre 1953 und 1954 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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