Verwaltungsgerichtshof 2172/56

2172/56Verwaltungsgerichtshof18.12.1958

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2172/56

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1958

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm eine Abänderung des in erster Instanz ergangenen Bescheides erfolgt ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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