Verwaltungsgerichtshof 2000/56

2000/56Verwaltungsgerichtshof26.04.1960

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2000/56

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1960
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1960:1956002000.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Ein Zuspruch von Verfahrenskosten entfällt.

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