Verwaltungsgerichtshof 1914/56

1914/56Verwaltungsgerichtshof13.11.1958

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1914/56

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1958

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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