Verwaltungsgerichtshof 1155/56

1155/56Verwaltungsgerichtshof26.03.1957

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1155/56

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1957

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Berufung des J S keine Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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