Verwaltungsgerichtshof 0840/56

0840/56Verwaltungsgerichtshof12.12.1960

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0840/56

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1960
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1960:1956000840.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er das Jahr 1947 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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