Verwaltungsgerichtshof 1974/55

1974/55Verwaltungsgerichtshof21.05.1958

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1974/55

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1958
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1958:1955001974.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Zuspruch von Verfahrenskosten entfällt.

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