Verwaltungsgerichtshof 1744/55

1744/55Verwaltungsgerichtshof18.09.1957

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1744/55

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1957
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1957:1955001744.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.